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SG Detmold, 02.05.2008 - S 11 AS 112/08 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Kosten der vollständigen Übernahme der Unterkunft und Heizung im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; Angemessenheit der Übernahme der Kosten für ein Einfamilienhaus mit einer 100 qm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Angemessenheit der Wohnungsgröße
Verfahrensgang
- SG Detmold, 02.05.2008 - S 11 AS 112/08 ER
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2008 - L 7 B 180/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …
Auszug aus SG Detmold, 02.05.2008 - S 11 AS 112/08
Der angemessene Mietpreis ergibt sich aus dem Produkt der angemessenen Wohnraumgröße und dem entsprechenden Quadratmeterpreis nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt, die sie zum Beispiel in entsprechenden Mietspiegeln oder Mietdatenbanken abbilden (Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R). - BVerwG, 17.02.2008 - 1 B 65.07
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen …
Auszug aus SG Detmold, 02.05.2008 - S 11 AS 112/08
Trotz vielfacher Hinweise auf die Unangemessenheit der derzeitigen Wohnung durch die Antragsgegnerin und durch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 20.12.2007 (L 1 B 65/07 AS ER) haben die Antragsteller auch auf gerichtliche Aufforderung nicht glaubhaft gemacht, sich in geeigneter Weise um die Senkung der Kosten der Unterkunft bemüht zu haben. - SG Detmold, 20.12.2005 - S 8 AS 194/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus SG Detmold, 02.05.2008 - S 11 AS 112/08
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte, der Verwaltungsakten der Antragsgegnerin sowie der beigezogenen Akten zu den Verfahren S 8 AS 108/05 ER, S 8 AS 115/05 ER, S 8 AS 194/05 ER, S 8 AS 38/06 ER, S 21 AS 330/07 ER, S 21 AS 342/07 ER, S 21 AS 371/07 ER und S 21 AS 418/07 ER Bezug genommen.
- SG Detmold, 28.04.2009 - S 11 AS 96/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Trotz vielfacher Hinweise auf die Unangemessenheit der bisherigen Wohnung und die Verfügbarkeit kostengünstigerer verfügbarer Wohnungen durch die Antragsgegnerin, durch das Sozialgericht im Beschluss vom 02.05.2008 (S 11 AS 112/08 ER) und im Beschluss vom 08.12.2008 (S 11 AS 334/08 ER) sowie durch das LSG Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 20.12.2007 (L 1 B 65/07 AS ER), im Beschluss vom 10.07.2008 (L 7 B 180/08 AS ER) und im Beschluss vom 26.01.2009 (L 7 B 426/08 AS ER) hat der Antragsteller nach wie vor nicht glaubhaft gemacht, sich in den seither vergangenen Monaten in geeigneter Weise um die Senkung der Kosten der Unterkunft durch Anmietung einer kostenangemessenen Unterkunft bemüht zu haben.